Projekte

Wir fördern nur Menschen, deren Einkommen mit oder durch Transferleistungen nach "Bürgergeld" gesichert ist (Nachweis z.B. durch Bremenpaß) oder die Anhand einer Selbstauskunft versichern, dass sie ein eigenenes Einkommens unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze erzielen (siehe www.meine-armutsgrenze.de).

Maßgebend für Art und Umfang unserer Förderungen ist die aktuelle Förderrichtlinie.

Aktuell


Förderung von schulischer Nachhilfe und Weiterbildung

Durch die Kooperationen mit der alerno GmbH und dem Lerntreff Bremen konnten zwei Partner für die "Schülerhilfe" im Bereich der Stadt Bremen durch unsere Stiftung gewonnen werden.

Wir fördern durch weitere Nachhilfe, wenn eine Förderung durch die Armutsgefährdung der Familie nicht möglich ist oder die Förderung durch die Behörden nicht ausreichend ist (z.B. beim Vorliegen von Dyskalkulie). Außerdem können wir spezielle Förderungen in den Schulferien übernehmen.

Das Ziel unserer Förderung ist die Versetzung in die nächst höhere Schulklasse oder den Wechsel in eine höhere Schulform.

Wichtig ist uns auch die Verbesserung von sozialer Kompetenz. Gefördert wird die Mitgliedschaft im Sportverein, Teilhabe am Schwimm-, Tanz- und Musikunterricht, u.a. Förderungen, wenn dieses von "alerno"-Mitarbeitern als sinnvoll angesehen wird.

Flyer 2020 vorne       Flyer 2020 hinten


meine-armutsgrenze.de

Bei der Recherche nach den Grundlagen zur Arbeit im Bereich von sozialbenachteiligten Menschen sind wir immer wieder zu der Frage gekommen, wer denn in unserer Gesellschaft als sozial benachteiligt gilt. Im Internet gibt es zahllose Quellen zu diesem Themenbereich, aber leider nicht eine einfache Übersicht, wie hoch das Einkommen einer Person oder Familie sein darf, damit diese nicht mehr als armutsgefährdet gilt.

Daher haben wir uns entschlossen einen einfachen Rechner bereitzustellen, wo jeder mit nur ein paar Angaben seine persönliche Grenze berechnen kann.

Dieses Projekt finden Sie unter http://www.meine-armutsgrenze.de.


Logo Sonnenblume e.V.

Im Dezember 2022 haben wir eine Kooperation mit dem Kinderprojekt Sonnenblume e.V. in Bremerhaven-Leherheide aufgenommen. Wir freuen uns, dass von Frau Rönnefahrt und ihrem Team getragene spendenfinanzierte Projekt, dabei zu unterstützen schulische Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung anbieten bzw. dieses Angebot erweitern zu können.

Den Kindern und Jugendlichen eröffnet der Verein eine Perspektive durch Bildung, feste Strukturen und Teilhabe, was ideal zu den Zielen unserer Stiftung passt. Darüber hinaus gibt der Verein den Teilnehmenden die Möglichkeit jeden Tag eine warme Mahlzeit zu erhalten, mit andern zu spielen und die Freizeit zu gestalten oder in den Schulferien an einer gemeinsamen mehrtägigen Freizeit teilzunehmen.


Kindertafel Lüneburg

Am 1. Oktober 2023 hat eine erneute Kooperation mit der Kindertafel Lüneburg begonnen, da diese nach einer zwischenzeitlichen Veränderung des Projektes unterbrochen worden war.

Die Kindertafel bietet Kindern in erster Linie einen Zufluchtsort und Menschen die ihnen Zeit und Aufmerksamkeit geben. Dort bekommen die Kinder Mittagessen, welches es u.U. zu Hause nicht gibt. Ihnen wird bei den Hausaufgaben geholfen und es wird Förderunterricht angeboten. Außerdem wird den Kindern eine sinnvolle Freizeitgestaltung, wie z.B. Sport, Tanzen, Basteln, Spielen, etc. angeboten.

Wir fördern die schulische Weiterbildung mit dem Ziel, das Klassenziel zu erreichen und - wenn möglich - in den nächst höheren Schulbildungsweg zu kommen.



Geplant


Stipendien an Hochschulen und Universitäten

Die Vergabe von Stipendien für Studierende an Hochschulen und Universitäten ist ein Projekt dem wir uns gerne zuwenden wollen. Dieser Bereich unserer Förderungsschwerpunkte kann leider zurzeit nicht realisiert werden, da hierfür die benötigten finanziellen Mittel noch nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Es werden zurzeit die Studiengänge Informatik und Ingenieurwesen vom Vorstand der Stiftung favorisiert. Ob weitere Studiengänge gefördert werden, wird dann im Einzelfall vom Vorstand entschieden. Es wird bei jeder Überprüfung eines Förderantrags (Stipendium) die Vorgabe "soziale Benachteiligung" eingehalten. Ausnahmen davon wird es nicht geben.

Die Höhe und die Laufzeit des Stipendiums werden vom Vorstand in jedem Einzelfall festgelegt. Eine Rückzahlung des Stipendiums ist nicht vorgesehen, wenn der Geförderte über einen längeren Zeitraum ehrenamtliche Arbeiten ausübt. Über die Art und Dauer der Ehrenamtlichen Tätigkeit des Geförderten hat die Stiftung ein Mitspracherecht.